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Alles was du sonst noch wissen musst

Impressum

AGBs

1 GELTUNGSBEREICH UND ANBIETER
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Bestellungen, die Sie als Privatkunde oder Geschäftskunde im In- oder
Ausland im Online-Shop der Café Chez Anja GmbH (Schweiz),
Poststrasse 2, 3427 Utzenstorf, auf www.chezanja.ch tätigen.
 
(2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen
ausschliesslich auf der Grundlage der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber
Geschäftskunden auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeinen
Geschäftsbedingungen eines Kunden werden nur übernommen, falls
schriftlich vereinbart. Sie können diese jeweils gültigen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen auf unserer Website unter AGB finden und
ausdrucken. Für Geschäftskunden nehmen Sie direkt Kontakt mit uns
auf.


(3) Wir sind für Sie erreichbar:
Telefonisch: 034 411 00 88 während den Öffnungszeiten
Mail: cafe@chezanja.ch


(4) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich
ausschliesslich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
 
(5) Wir verkaufen keine alkoholhaltigen Produkte an Personen
unter 18 Jahren. Mit der Bestellung in unserem Online-Shop,
anerkennen Sie diese Bestimmungen und bestätigen, dass Sie zum
Einkauf berechtigt sind.
 
2 VERTRAGSABSCHLUSS
(1) Die Warenpräsentation in unserem Online-Shop stellt keinen
verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im
Online-Shop Waren zu bestellen.
 

(2) Nach Einlegen der Ware in den „Warenkorb“ haben Sie die
Möglichkeit, Ihre komplette Bestellung zu kontrollieren und
gegebenenfalls zu berichtigen. Erst mit Anklicken des Buttons „Jetzt
kaufen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab.
 
(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch
erzeugte E-Mail, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten
haben (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch
keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die
Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
 
(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir
ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären
(Annahmebestätigung) oder wenn wir die Ware – ohne vorherige
ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden. Der
Vertragsabschluss wird bei uns dokumentiert und gespeichert. Nach
Vertragsabschluss wird der Vertragstext bei uns nicht gespeichert und
ist dementsprechend für Sie nicht zugänglich.
 
(5) Bestellungen für Privatkunden sind nur in haushaltsüblichen
Mengen, für Geschäftskunden bis zu einem Bestellwert von 2000.- CHF
möglich. Für Bestellungen über 2'000.- CHF nehmen Sie direkt Kontakt
mit uns auf. Telefonisch (034 411 00 88) Mail (cafe@chezanja.ch).
(6) Es ist uns freigestellt, jederzeit eine Mindestbestellmenge
einzuführen.
 
3 GRUSSKARTEN
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, der Warensendung eine
Grusskarte beizulegen mit einem von Ihnen festgelegten Text. Der Text
darf nicht die Rechte Dritter verletzen und insbesondere nicht anstössig
oder beleidigend sein. Bei einem Verstoss gegen diese Regelung
behalten wir uns vor, die Grusskarte nicht beizulegen. Gestaltung und
Layout der Grusskarte werden von uns festgelegt.


4 PREISE, VERSANDKOSTEN
Die Preise in unserem Online-Shop verstehen sich für Privat- und
Geschäftskunden inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstige
Preisbestandteile, aber exklusive der jeweiligen Versandkosten
innerhalb der Schweiz.


5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN; VERZUG
(1) Die Zahlung erfolgt:
Voraus per Kreditkarte (Mastercard, Visa)
(2) Bei Zahlung per Kreditkarte wird Ihr Kreditkartenkonto nach
Abschluss der Bestellung in Höhe des Kaufpreises belastet.
 
6 VERRECHNUNG/RETENTIONSRECHT
(1) Ein Recht zur Verrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre
Gegenforderung rechtskräftig und vollstreckbar festgestellt worden ist
oder von uns nicht bestritten wird.
(2) Sie können ein Retentionsrecht nur ausüben, soweit Ihre
Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
7 LIEFERUNG, LIEFERZEITEN, LIEFERVORBEHALT
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware
von unserem Lager in der Schweiz aus an die von Ihnen angegebene
Adresse.


(2) Lieferungen an Privatkunden sind nur innerhalb der Schweiz
möglich.


(3) Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu
Teillieferungen berechtigt, soweit Ihnen dies unter Abwägung Ihrer und
unserer Interessen zumutbar ist. Etwaige zusätzliche Versandkosten
werden selbstverständlich durch uns übernommen. Teillieferungen
werden Ihnen angezeigt. Die Gefahr geht mit Übergabe der jeweiligen
Teillieferung auf Sie über. Sofern wir mit der Leistung in Verzug geraten,
steht Ihnen ausschliesslich das Recht auf nachträgliche Leistung zu
unter Ausschluss des Vertragsrücktritts, der Ersatzvornahme und der
Schadenersatzansprüche. Etwaige Fristen beginnen erst mit dem Erhalt
der letzten Teillieferung.


(4) Die Lieferung bestellter Waren erfolgt vorbehaltlich der
Verfügbarkeit der Ware. Ist diese zum Bestellzeitpunkt nicht lieferbar
erhält der Besteller eine Benachrichtigung über den voraussichtlichen
Liefertermin und die Bestellung wird durch uns vorgemerkt. Sobald die
Ware vorrätig ist, erfolgt der Versand an den Besteller, ohne dass eine
weitere Benachrichtigung an den Besteller erfolgt.


(5) Die Lieferung innerhalb der Schweiz erfolgt in der Regel
innerhalb von drei Werktagen (ohne Sonn- und Feiertage) ab
Bestellbestätigung. Bei Zeiten grosser Anfrage (z.B. vor Feiertagen)
können die Lieferzeiten länger sein. Bei personalisierten Produkten
teilen wir Ihnen die genauen Lieferzeiten auf Anfrage hin mit. Für den
Fall, dass hohe Aussentemperaturen die Qualität unserer Produkte beim
Versand beeinträchtigen können (möglich ab 20 Grad Celsius),
informieren wir Sie auf der Webseite über mögliche
Lieferverzögerungen, bzw. einen vorläufigen Lieferstopp. Mit der
Bestellung erklären Sie sich einverstanden, dass wir die Ware erst
versenden, wenn die Temperaturen ausreichend abgesunken sind. In
diesem Fall gelten die Lieferfristen in vorstehendem Absatz 5 nicht. Die
angegebenen Lieferfristen sind rein indikativ und werden nicht
zugesichert. Unter Vorbehalt des Versands im üblichen Geschäftsgang
(unter Berücksichtigung von Zeiten mit grosser Anfrage) haftet Café
Chez Anja nicht für längere Lieferfristen oder Verlust der Lieferung durch
die Post. In jedem Fall relevantes Empfangsdatum ist der Empfang
gemäss Tracking durch die Post. Mit Empfang gemäss Tracking durch
die Post gilt die Lieferung als zugestellt. Es besteht kein Rücktrittsrecht
bei verspäteter Lieferung.


(6) Sollte ein Kunde eine Lieferung nicht annehmen oder sollte die
Lieferung aus anderen Gründen nicht zustellbar sein und wird sie
deshalb an Café Chez Anja zurückgesandt, so ist Café Chez Anja
berechtigt, den Kunden für die Rücksendungskosten und für die Kosten
der erneuten Zustellung haftbar zu machen.


8 TRANSPORTSCHÄDEN
(1) Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden
angeliefert, so reklamieren Sie solche Mängel bitte sofort beim Zusteller
und nehmen Sie bitte innert 3 Tagen mit uns Kontakt auf.
(2) Werden Mängel nicht innert 3 Tagen gerügt, verwirken Sie Ihre
gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsrechte, vorbehaltlich
eines allfälligen zwingenden gesetzlichen Widerrufrechts. Darüber
hinaus helfen Sie uns, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem
Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu
können.
 

9 GEWÄHRLEISTUNG
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten
sich Ihre Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Kaufrechts. Die Gewährleistungspflicht läuft, soweit
gesetzlich zulässig, am aufgedruckten Verfallsdatum ab.
 
(2) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der
gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu
untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 3 Tagen ab
Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige
Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab
Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die
Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
 
(3) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung (nur bei personalisierten Produkten) oder
Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung müssen
wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch den Transport der Ware
an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen.
 
(4) Als Geschäftskunde haben Sie die Produkte bis zur
Rücksendung an uns unter Einhaltung der Qualitätserfordernisse
gemäss Ziff. 12 der ALB zu lagern. Alle weiteren
Gewährleistungsansprüche des Kunden sind soweit gesetzlich zulässig
ausgeschlossen.
 
10 HAFTUNG
(1) Wir haften für Schäden aus Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haften wir für Schäden nach Massgabe des
Produktehaftpflichtgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen haften wir bei Schäden aus leichter Fahrlässigkeit
nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren
Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner
regelmässig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Diese
Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Hilfspersonen.
(3) In jedem Fall ist die Haftung auf den Preis des Lieferumfanges
beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB
unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist, soweit gesetzlich
zulässig, ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar unter
Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on
Contracts for the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“)
und der Kollisionsnormen des Schweizerischen internationalen
Privatrechts.
(3) Als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbaren die Parteien
Bern, Kanton Bern, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher
Gerichtsstände.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle
unseren bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Café Chez Anja GmbH (Schweiz) März 2021
Allgemeine Einkaufsbedingungen

1.0 Vertragsabschluss
1.1 Wir bestellen ausschliesslich unter Zugrundelegung der
vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Etwaige Allgemeine
Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- oder sonstige Bedingungen des
Lieferanten werden nur Vertragsbestandteil, sofern und soweit wir diese
schriftlich anerkannt haben.


1.2 Nimmt der Lieferant die Bestellung nicht innerhalb von 5
Arbeitstagen seit Zugang ausdrücklich an, so sind wir zum Widerruf
berechtigt.


1.3 Offerten, Bestellungen, Lieferbestätigungen und Lieferabrufe sowie
deren Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich erfolgen.
Mündliche Vereinbarungen sind erst verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt wurden.


Der Schriftwechsel ist mit der bestellenden Einkaufsabteilung zu führen.
Absprachen mit anderen Abteilungen, soweit dabei Vereinbarungen
getroffen werden sollen, die im Vertrag festgelegte Punkte verändern,
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die
bestellende Einkaufsabteilung.


1.4 Unabhängig davon, ob eine Bestellung erfolgt oder nicht, werden
keine Vergütungen oder Entschädigungen für Besuche oder die
Ausarbeitung von Angeboten, Projekten usw. gewährt, sofern nicht
anderslautende Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.


1.5 Eine Ausführung der Bestellung oder wesentlicher Teile davon
durch Dritte bedarf unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung.


1.6 Die in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen verwendeten
Verweise auf die Schriftform schliessen die Übermittlung von
Willenserklärungen via Telefax, E-Mail oder maschinell lesbare
Datenträger mit ein.


2.0 Preise, Versand, Verpackung
2.1 Die vereinbarten Preise sind Festpreise und erfahren keine
Veränderung durch evtl. Materialpreis- oder Lohnerhöhungen. Kosten
für Fracht und Transport bis zur von uns angegebenen Versandanschrift
bzw. Verwendungsstelle sind in diesen Preisen enthalten (DAP
Incoterms 2010).


Bei Expressversand auf unsere Veranlassung kann die Differenz
zwischen Fracht und Expresskosten berechnet werden. Alle bis zur
Übergabe an den Frachtführer entstehenden Kosten, einschliesslich
Beladung und Rollgeld, trägt der Lieferant. Falls bei Auftragserteilung
der Preis nicht feststeht, ist er uns spätestens mit der
Auftragsbestätigung anzugeben. Widersprechen wir nicht innerhalb von
8 Arbeitstagen, so gilt der Preis als genehmigt. Durch die Art der
Preisstellung wird die Vereinbarung über den Erfüllungsort nicht berührt.


2.2 Übergang von Risiko und Gefahr richten sich nach den Incoterms
(DAP Incoterms 2010). Ist nichts anderes vereinbart, erfolgt der Versand
auf Gefahr des Lieferanten. Die Gefahr jeder Verschlechterung,
einschliesslich des zufälligen Untergangs, bleibt bis zur Ablieferung an
der von uns gewünschten Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle
beim Lieferanten. Den Lieferungen selbst ist stets ein Lieferschein in
doppelter Ausfertigung, mit Angabe unserer Bestellnummer, beizufügen.


2.3 Transportverpackungen sind in den Preisen enthalten. Wir behalten
uns vor, die Transportverpackungen zurückzugeben und dafür eine
Gutschrift zu verlangen.


2.4 Die Anliefervorschriften sind integrierter Bestandteil dieser
allgemeinen Einkaufsbedingungen.


3.0 Liefertermine, Lieferverzug, höhere Gewalt
3.1 Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Massgebend für die
Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der
Ware bei der von uns genannten Verwendungsstelle bzw. die
Rechtzeitigkeit der Abnahme.


3.2 Erkennt der Lieferant, dass die vereinbarten Termine aus
irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden können, so hat er uns
dies unverzüglich, unter Angabe der Gründe und der Dauer der
Verzögerung, schriftlich mitzuteilen.


3.3 Der Lieferant ist uns bei verspäteter Lieferung zum Ersatz
sämtlicher mittelbaren und unmittelbaren Verzugsschäden verpflichtet.
Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung hat keinen
Verzicht auf Ersatzansprüche zur Folge.


3.4 Wenn die vereinbarten Termine aus einem nicht von uns zu
vertretenden Umstand nicht eingehalten werden, sind wir unbeschadet
weitergehender gesetzlicher Ansprüche berechtigt, ohne Ansetzung
einer Nachfrist nach unserer Wahl (a) immer noch Erfüllung nebst
Schadenersatz wegen Verspätung zu verlangen oder (b) auf die
nachträgliche Leistung zu verzichten und entweder Ersatz des aus der
Nichterfüllung entstandenen Schadens zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten und Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages
entstandenen Schadens zu verlangen.


3.5 Höhere Gewalt, wie Arbeitskämpfe und sonstige unvorhersehbare,
unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien einen
Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung
von den Leistungspflichten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, im
Rahmen des Zumutbaren unverzüglich dem anderen Vertragspartner
die erforderlichen Informationen zu geben und seine Verpflichtungen
nach Treu und Glauben den veränderten Verhältnissen anzupassen.
Wir sind von der Verpflichtung zur Abnahme der bestellten Lieferung/
Leistung befreit und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die
Lieferung/Leistung wegen der durch die höhere Gewalt verursachten
Verzögerung für uns – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher
Gesichtspunkte – nicht mehr vertretbar ist. Teillieferungen akzeptieren
wir nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Bei vereinbarten
Teilsendungen ist die verbleibende Restmenge vom Lieferanten
aufzuführen.


4.0 Gewährleistung
4.1 Der Lieferant sichert zu, dass sämtliche von ihm gelieferten
Gegenstände und alle von ihm erbrachten Leistungen dem neuesten
Stand der Technik, den vereinbarten Spezifikationen, den einschlägigen
rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften der Fachverbände und
weiteren Organisationen entsprechen. Der Lieferant sichert zu, dass alle
produktberührenden Betriebs- und Hilfsmittel die lebensmittelrechtlichen
Konformitätsanforderungen erfüllen.


4.2 Wir prüfen die Lieferung/Leistung so rasch wie möglich nach deren
Eingang, jedoch ohne an eine Frist gebunden zu sein. Die Fristen und
Obliegenheiten des Käufers gemäss Art. 201 OR sind ausdrücklich
wegbedungen. Wir sind berechtigt, etwaige Mängelrügen jederzeit nach
Entdeckung des Mangels bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist zu
erheben.


4.3 Während der Gewährleistungsfrist gerügte Mängel der Lieferung/
Leistung, zu denen auch die Nichterfüllung garantierter Spezifikationen
und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehören, hat der Lieferant
nach Aufforderung unverzüglich und unentgeltlich, einschliesslich
sämtlicher Nebenkosten, nach unserer Wahl durch Reparatur oder
durch Austausch der mangelhaften Teile zu beseitigen. Die
Mängelbeseitigung ist unverzüglich vorzunehmen.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Wandlung,
Minderung, Ersatzlieferung und/oder Schadenersatz, bleiben unberührt.


4.4 Kommt der Lieferant seiner Gewährleistungsverpflichtung durch
Reparatur oder durch Austausch der mangelhaften Teile innerhalb einer
von uns gesetzten angemessenen Frist nicht nach, so können wir die
erforderlichen Massnahmen auf seine Kosten und Gefahr, unbeschadet
seiner Gewährleistungsverpflichtung, selbst treffen oder von Dritten
treffen lassen.


4.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie beginnt mit der
Übergabe des Liefergegenstandes an uns oder den von uns genannten
Dritten an der von uns vorgeschriebenen Verwendungsstelle. Die
Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt 1 Jahr nach Inbetriebnahme
und endet spätestens 2 Jahre nach Lieferung.


4.6 Der Lieferant hält uns auf erstes Verlangen von sämtlichen
Ansprüchen Dritter vollumfänglich schadlos, die sich wegen Verletzung
von Sicherheitsvorschriften oder anwendbarer Gesetze oder aufgrund
in- oder ausländischer Produktehaftpflichtbestimmungen im
Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung ergeben. Dies gilt
auch dann, wenn wir wegen einer Fehlerhaftigkeit unserer Produkte in
Anspruch genommen werden, die auf die Lieferung oder Leistung des
Lieferanten zurückzuführen ist. Der Lieferant verpflichtet sich weiter zum
Ersatz der damit zusammenhängenden uns entstandenen Gerichts- und
Verfahrenskosten sowie externen Anwaltskosten. Stehen uns
weitergehende Schadenersatzansprüche zu, so bleiben diese
unberührt.


Der Lieferant ist im Rahmen seiner Schadloshaltungspflicht auch
verpflichtet, etwaige Kosten und Aufwendungen zu erstatten, die sich
aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten
Rückrufaktion ergeben.


4.7 Der Lieferant verpflichtet sich während der Dauer des Vertrages zur
Absicherung der Ansprüche aus diesem Vertrag eine
Haftpflichtversicherung für die Lieferung/Leistung zu unterhalten, die
auch die Kosten und Aufwendungen einer eventuellen Rückrufaktion
umfasst, wobei die Versicherungssummte bei Personenschäden
mindestens CHF 5 Mio. und bei Sachschäden mindestens 10 Mio. pro
Ereignis betragen muss. Auf unser Verlangen hat der Lieferant uns das
Bestehen der Versicherung und die Zahlung der Versicherungsprämien
nachzuweisen


4.8 Der Lieferant haftet dafür, dass durch das Erbringen und den
Gebrauch seiner Lieferung oder Leistung keine Immaterialgüter- oder
sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Falls solche Rechte verletzt
werden, hält er uns auf erstes Verlangen von sämtlichen geltend
gemachten oder angedrohten Ansprüchen vollumfänglich schadlos. Der
Lieferant verpflichtet sich weiter zum Ersatz der damit
zusammenhängenden uns entstandenen Gerichts- und
Verfahrenskosten sowie externen Anwaltskosten. Stehen uns
weitergehende Schadenersatzansprüche zu, so bleiben diese
unberührt.


5.0 Unterlagen und Informationen
5.1 Das Eigentum sowie sämtliche Immaterialgüterrechte an allen
Unterlagen und Informationen, wie Pläne, Skizzen, Berechnungen,
Muster, Zeichnungen, Modelle, Rezepte usw., die wir dem Lieferanten
aushändigen bzw. mitteilen, verbleiben bei uns. Der Lieferant hat diese
Unterlagen und Informationen an einem sicheren Ort zu verwahren, darf
daran keine Änderungen vornehmen und darf sie ausschliesslich zum
Zweck der Ausführung unserer Bestellung verwenden.


5.2 Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Lieferant
nicht berechtigt, aufgrund dieser Unterlagen und Informationen
Lieferungen oder Leistungen für Dritte zu erbringen oder diese
Unterlagen und Informationen zu kopieren, zu vervielfältigen oder in
irgendwelcher Weise Dritten zur Kenntnis zu bringen, die nicht von ihm
direkt mit der Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit unserer
Bestellung beauftragt sind und die nicht Einschränkungen unterliegen,
die den vorliegenden zumindest gleichwertig sind


5.3 Der Lieferant hat uns diese Unterlagen und Informationen jederzeit
auf erstes Verlangen zurückzugeben, spätestens jedoch unaufgefordert
nach Erbringen seiner Lieferung oder Leistung.


5.4 Für alle produktberührenden Betriebs- und Hilfsmittel muss der
Lieferant mit dem Produkt eine lebensmittelrechtliche
Konformitätserklärung mitliefern. Weitere Unterlagen zur Bestätigung
der Einhaltung von rechtlichen Anforderungen sowie unseren
Anforderungen muss der Lieferant auf erste Anfrage uns liefern.


5.5 Sofern es sich gänzlich oder teilweise um präferenzberechtigte
Produkte handelt, ist der Lieferant verpflichtet, uns auf unseren Wunsch
einen präferenziellen Ursprungsnachweis zu liefern. Im Falle eines
Warenversands innerhalb des gleichen Wirtschaftsgebiets, muss der
Lieferant auf unseren Wunsch eine gültige präferenzielle
Lieferantenerklärung gemäss den Vorschriften dieses
Wirtschaftsgebietes mit dem Produkt mitliefern. Im Falle eines
Warenversands ausserhalb eine Wirtschaftsgebiets, muss der Lieferant
auf unseren Wunsch eine gültige Ursprungserkläung auf der Rechnung
abgeben oder eine Warenverkehrsbescheinigung im Original gemäss
den zwischen dem Abgangs- und Bestimmungsland geltenden
Abkommen mitliefern.


5.6 Die Pflichten gemäss dieser Ziffer 6 gelten zeitlich unbefristet.


6.0 Datenschutz
6.1 Wir sind im Rahmen der Abwicklung der Bestellung berechtigt,
personenbezogene Daten in Bezug auf den Lieferanten zu verarbeiten.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten kann insbesondere
auch die Übermittlung an Dritte in der Schweiz oder Länder ausserhalb
des Europäischen Wirtschaftsraums umfassen, welche über kein
angemessenes Datenschutzniveau verfügen. Soweit zur Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen erforderlich, werden wir den Schutz der
personenbezogenen Daten durch Standardvertragsklauseln für die
Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer sicherstellen.


6.2 Der Lieferant verpflichtet sich die Bestimmungen des
schweizerischen Datenschutzrechts und, soweit massgeblich, der EUDatenschutzgrundverordnung zu beachten und umzusetzen. Der
Lieferant verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur zum Zweck der
Abwicklung der Bestellung zu verarbeiten. Sofern der Lieferant als Teil
seiner Leistung personenbezogene Daten von uns verarbeitet, wird der
Lieferant zu diesem Zweck eine Datenauftragsverarbeitungsvereinbarung mit uns abschliessen und uns alle erforderlichen Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Verfügung stellen.


7.0 Allgemeine Bestimmungen
7.1 Sollten einzelne Teile dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen
rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt.


Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und
Glauben verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im
wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende Regelung zu ersetzen,
sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes
bewirkt wird.


7.2 Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen
kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die
Geschäftsbeziehung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und
keinem Dritten zugänglich zu machen. Er hat seine Unterlieferanten
entsprechend zu verpflichten.


Der Lieferant darf in Werbe- oder anderen Materialien auf geschäftliche
Verbindungen mit uns erst nach der von uns erteilten schriftlichen
Zustimmung hinweisen.


Veröffentlichungen über den Gegenstand der Bestellung dürfen nur mit
unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung erfolgen.


7.3 Der Lieferant ist verpflichtet, die Bestimmungen des Lindt &
Sprüngli Group Verhaltenskodex für Lieferanten einzuhalten, der
integralen Bestandteil dieser Einkaufsbedingungen als auch der
Lieferverträge bildet. Verstösst der Lieferant gegen diese Verpflichtung,
so sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, von einer
Bestellung zurückzutreten oder den Vertrag mit dem Lieferanten zu
kündigen.


7.4 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist
Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die von uns gewünschte
Versandanschrift bzw. Verwendungsstelle; für alle übrigen
Verpflichtungen beider Vertragspartner ist der Erfüllungsort der Sitz Café
Chez Anja GmbH(Schweiz).


7.5 Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen treten mit Wirkung per 1.
November 2019 in Kraft und ersetzen alle vorgängigen Versionen
ausnahmslos. Wir behalten uns jederzeitige Änderungen der
Allgemeinen Einkaufsbedingungen vor. Diese werden dem Lieferanten
schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und
gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist nach Bekanntgabe der
jeweiligen Änderung als genehmigt.


7.6 Ausschliesslich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den
Vertragspartnern sind die Gerichte der Stadt Bern (Kanton Bern). Wir
sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an dessen Sitz oder am
Erfüllungsort zu belangen.


7.7 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem
Lieferanten gilt schweizerisches Recht. Die Anwendung des UNÜbereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf
vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht) ist ausgeschlossen.


9.0 Definitionen
Die anschliessenden Ausdrücke haben folgende Bedeutung:
“Lieferant” bezieht sich auf Sie, unser Lieferant, gemäss den Angaben
auf unserer Bestellung.
“wir” und “uns/ere/er/eres/erem/eren” bezieht sich auf Café Chez Anja
GmbH (Schweiz).

 

Datenschutzrichtlinien

DATENSCHUTZGRUNDSÄTZE der Café Chez Anja GmbH
Café Chez Anja GmbH respektiert Ihr Recht auf Datenschutz und ist den
folgenden wesentlichen Grundsätzen verpflichtet:
• Wir schützen Ihre Privatsphäre und möchten Ihnen einen auf Sie
zugeschnittenen Service bieten.


• Personenbezogene Daten werden für bestimmte Zwecke auf der
Grundlage Ihrer Einwilligung oder eines berechtigten Interesses
erhoben, wenn Sie mit uns in Kontakt treten.


• Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft und Zugang zu Ihren
personenbezogenen Daten und können deren Berichtigung oder
Löschung verlangen.


• Wir verkaufen Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte. Falls
erforderlich und bei ausdrücklicher nachträglicher Erwähnung oder
wenn Sie eingewilligt haben, können wir Ihre Daten jedoch an
Konzernunternehmen, Markenlizenznehmer, Partner und andere
Dienstleister weitergeben. In diesem Fall können auch deren
eigene Datenschutzrichtlinien zur Anwendung kommen.


• Wir ergreifen alle angemessenen Maßnahmen zur Gewährleistung
der Sicherheit und des Schutzes Ihrer Daten vor Missbrauch.

 

DATENSCHUTZRICHTLINIE DER Café Chez Anja GmbH

Wir freuen uns, dass Sie unsere Websites, Online-Shops, Applikationen
und Social-Media-Webseiten (die sogenannten “Websites“) besuchen
und nutzen. Wir hoffen, dass Sie bei Ihrem Besuch noch weitere
interessante Fakten über Café Chez Anja GmbH, die Geschichte
unserer Marken und unserer Produkte und Dienstleistungen erfahren
werden.
Diese Datenschutzrichtlinie erklärt, wie und zu welchen Zwecken wir die
über Sie durch unsere Websites, unsere Offline-Programme, Ihre
Besuche in unseren Shops oder im Rahmen unserer festlichen Anlässe
erhobenen Informationen verwenden.

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